Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur passt den Sonderaufruf Gewerbegebiete des Bundesförderprogramms Breitband an: Für Grundstückseigentümer entfällt im Rahmen der Förderprojekte der Baukostenzuschuss in Höhe von 2.000 Euro.
Die Kostenbeteiligung wird rückwirkend aufgehoben, d. h. sie gilt auch für bereits laufende Förderverfahren im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbegebiete. Die entsprechend geänderte Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 3. Juli 2018 veröffentlicht.