Im Rahmen der Novellierung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde in das Bundesförderprogramm Breitband ein deutlich vereinfachtes Mittelanforderungsverfahren implementiert. Bei diesem Verfahren ist auf dem zentralen Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de in der Kachel „Mittelanforderung“ ein vereinfachtes Formular zu bearbeiten. Nach der vollständigen Bearbeitung kann dieses Dokument digital eingereicht werden. Eine Übermittlung des Antrags auf dem Postweg ist nicht erforderlich. Rechnungsdokument/e, Zahlungsnachweise und Materialliste sind nun nicht mehr für die Anforderung von Auszahlungen erforderlich, auch die Einreichung eines Netzplans und einer Fotodokumentation entfällt. Es gilt jedoch weiterhin, dass ein Baufortschritt vorliegen muss und die Rechnung/en gezahlt sein muss bzw. müssen.

Die o. g. Nachweise sind ggf. Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfung und sollten den Zuwendungsempfängern vorliegen. Zu diesem Prozess stehen in unserem Downloadbereich die entsprechenden Merkblätter zur Verfügung. Das neue Merkblatt für die Mittelanforderung für Materialbeschaffung auf Vorrat ist dort ebenfalls abrufbar.

Der vereinfachte Mittelanforderungsprozess ist auf dem zentralen Onlineportal als Regelfall hinterlegt. Der Zuwendungsempfänger kann außerdem den bereits bestehenden Prozess „Mittelanforderung mit Zwischennachweis“ nutzen. In diesem Prozess ist es dem Projektträger möglich, das Projekt während der Baumaßnahme inhaltlich zu begleiten und z. B. bei der Prüfung der Rechnungsdokumente oder der Ordnungsmäßigkeit des Netzplans zu unterstützen.