Für Projekte des Bundesförderprogramms Breitband sind neue Versionen der GIS-Nebenbestimmungen (GIS-NBest) in Kraft getreten. Diese tragen die Versionsnummern 3.2 und 4.1.
Neben der erneuten Reduzierung der erforderlichen Geodaten wurde als wesentliche Neuerung zu allen vorherigen Versionen der GIS-NBest die Abfrage von Informationen zur Mitverlegung von Leerohren im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus ergänzt.
Wird bei der geförderten Maßnahme eine Mitverlegung durch einen Dritten oder eine sog. Eigenmitverlegung durch das geförderte Unternehmen durchgeführt, ist diese Information nun zu übermitteln.
Darüber hinaus wird mit dieser Ergänzung auch die Möglichkeit geschaffen, den sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten eindeutig zu dokumentieren.
Als Reaktion auf Hinweise des TK-Marktes, wonach über die Anforderungen der GIS-NBest hinausgehende Informationen den TK-Unternehmen zur Verfügung stehen und entsprechend eingereicht werden können, hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dazu entschieden, zusätzlich die Version 4.1 fakultativ zu veröffentlichen. Bei dieser Version können ergänzende Informationen freiwillig übermittelt werden. Diese Informationen dienen insbesondere dazu, die Detailschärfe der übermittelten Netzplanung zu erhöhen und das Prüfverfahren zu erleichtern.
In einer Vielzahl von Projekten werden bisher die GIS-NBest 3.1 umgesetzt. Um vorgenannte Erweiterungen auch für diese Projekte möglich zu machen, wurden zudem die GIS-NBest 3.2 veröffentlicht. Diese enthalten analog zur Version 4.1 den Layer Mitverlegung. Weitere Änderungen zur Version 3.1 wurden nicht vorgenommen.
Alle genannten Versionen der GIS-NBest sind in unserem Downloadbereich abrufbar.