Am 2. April 2019 trat das Materialkonzept in der Version 4.1 in Kraft. Es gilt für sämtliche Neuantragstellungen, kann aber auch von Landkreisen und Kommunen, die bereits über einen Zuwendungsbescheid verfügen, angewandt werden.

Die Neuerungen des Materialkonzepts beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • Bei Haushalts- und Gewerbeanschlüssen sind Rohrverbände der Mindestgröße 12 x 10/6 zu verwenden.
  • Außerdem wurde eine Definition ausreichender Reservekapazitäten bei Erstellung längerer Strecken wie beispielsweise des Einzelanschlusses von Schulen oder Krankenhäusern aufgenommen: Ist die Trassenlänge größer als einen Kilometer, so sind hierfür zwei Rohrverbände mit der Mindestgröße 12 x 10/6 über die gesamte Grabenlänge einzubringen.

Weitere Informationen können Sie der Seite zum Materialkonzept und dem Materialkonzept 4.1 (PDF) entnehmen.