
Zugangsregulierung: Bundesnetzagentur legt Entwurf vor
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen überarbeiteten Entwurf zu den Rahmenbedingungen des Zugangs an die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) der Deutschen Telekom vorgelegt. Der Entwurf aus Oktober dieses Jahres sieht vor, dass der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom – anders als beim Kupfernetz – nicht ex-ante reguliert werden soll. Die BNetzA will die neuen Glasfasernetze somit zukünftig nicht mehr mit der gleichen Intensität regulieren, wie die bestehenden Kupfernetze der Telekom. Die durch dritte Telekommunikationsanbieter bei Nutzung des Glasfasernetzes an die Telekom zu entrichteten Entgelte sollen lediglich nur noch bei Auffälligkeiten überprüft werden. Mit dieser Lockerung der Regulierung der letzten Meile will die Bonner Regulierungsbehörde ein Anreizsignal geben, um die Telekom und deren Wettbewerber zu motivieren, Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern.
Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen. Zudem soll der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert werden. Dazu sieht der Regulierungsentwurf einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen aber wie bisher der Genehmigung unterliegen.
Hinsichtlich der Regulierung der Kupfernetze hingegen sind keine grundlegenden Änderungen vorgesehen. Neu in diesem Zusammenhang ist lediglich die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und entsprechende Migrationspläne vorzulegen.
Alle Informationen zu dem Entscheidungsentwurf sowie die Stellungnahmen der Wettbewerber im Rahmen des abgeschlossenen Konsultationsverfahrens sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.