Niedersachsen: WLAN-Förderung erweitert

Mit Wirkung vom 01.08.2021 wurde die seit März 2020 laufende Richtlinie „Hot Spot Niedersachsen“ zur Förderung des WLAN-Ausbaus angepasst. Gegenstand des Förderprogramms ist die erstmalige Errichtung von kostenfrei nutzbaren WLAN Hot Spots bzw. deren räumliche Erweiterung an öffentlich zugänglichen Orten im Land Niedersachsen, an denen bisher noch kein vergleichbares kostenloses WLAN existiert. Konnten bisher lediglich Gemeinden und kommunale Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs Förderanträge stellen, sind ab sofort auch die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover berechtigt Anträge im WLAN-Förderprogramm des Landes Niedersachsen zu stellen, sofern sich die förderfähigen Orte im Kreis- oder Regionseigentum befinden. Eine ausführliche Übersicht der potentiell über die Richtlinie erschließbaren Orte bietet die niedersächsische Landesförderbank NBank auf ihrer Internetpräsenz. Anträge nach der Richtlinie Hot Spot Niedersachsen können noch bis zum 31.12.2022 gestellt werden.