Aufgrund der Relevanz des Lückenschluss-Programms als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau startet heute ein zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Programm. Dabei wird der maximale Gesamtkostenbetrag je Projekt auf 1.000.000 Euro erhöht. Für das Jahr 2024 (1. und 2. Aufruf) stehen in Summe 100 Mio. € Bundesmittel für Bewilligungen im Lückenschlussprogramm zur Verfügung.
Der erste Aufruf wurde erfolgreich beendet und evaluiert. Im Vergleich zum ersten Aufruf werden nun die maximalen Gesamtausgaben je Projekt von 500.000 € auf 1.000.000 € erhöht und eine Begrenzung der bisherigen Antragsanzahl (100 Anträge) fällt weg. Alle weiteren Regularien und Voraussetzungen des ersten Aufrufs gelten unverändert fort. Bei Überschreitung der verfügbaren Bundesmittel entscheidet der Zeitpunkt des elektronischen Antrageingangs in der Onlineplattform. Anträge können ab sofort über die Onlineplattform eingereicht werden.
Downloads
- Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung von Versorgungslücken („Lückenschluss-Pilotprogramm“) vom 05.09.2024
- Informationsunterlage zum zweiten Aufruf im Lückenschluss-Programm (Pilotprogramm) vom 05.09.2024
- Häufige Fragen und Antworten (FAQ) vom 05.09.2024
Bestehendes oder künftiges Gigabit-Netz: Die Kommune verfügt über ein Teilgebiet, welches bis auf wenige förderfähige Adresspunkte gigabitfähig ausgebaut ist bzw. wird.
Geringer Tiefbauaufwand: Die verbliebenen förderfähigen Adressen können mit wenigen Kilometern Tiefbau vollständig erschlossen werden.
Maximale Projektkosten: Die Gesamtprojektkosten liegen dabei maximal bei 1.000.000 Euro.