Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen der Gigabitförderung veröffentlicht. Dafür stehen mehr als 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel ist es, den Glasfaserausbau in Regionen voranzubringen, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau weiterhin ausbleibt. Parallel dazu wird auch die Förderung von Beratungsleistungen für Ausbauvorhaben fortgesetzt.
Grundlage des neuen Aufrufs ist die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0. Mit ihr will das BMDS die Verfahren spürbar vereinfachen, stärker digitalisieren und insgesamt beschleunigen. Kommunen und Unternehmen sollen so schneller zu umsetzungsreifen Projekten kommen und zugleich administrativ entlastet werden.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger erklärt:
„Mit der neuen Gigabit-Richtlinie bringen wir mehr Tempo in die Förderung und reduzieren Bürokratie. Mit digitalen Verfahren, klaren Standards und flexiblen Förderquoten stellen wir sicher, dass Glasfaser genau dort ankommt, wo der Markt allein nicht hinreicht – insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen. So schaffen wir die digitale Infrastruktur, die Deutschland für Wachstum, Innovation und gleichwertige Lebensverhältnisse braucht.“
Im Mittelpunkt der Richtlinienänderung stehen mehrere Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung. Künftig soll das Förderverfahren vollständig digital abgewickelt werden. Auch im vorgeschalteten Branchendialog werden Anforderungen und Nachweispflichten reduziert, um die Vorbereitung von Projekten zu erleichtern und zu beschleunigen.
Darüber hinaus können Markterkundungsverfahren auf das europarechtlich notwendige Mindestmaß verkürzt werden. Das soll insbesondere dort helfen, wo absehbar ist, dass kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt und Förderprojekte schneller in die Umsetzung gehen können.
Auch bei Ausschreibungen sind Erleichterungen vorgesehen: Standardisierte Unterlagen für Bau und Betrieb geförderter Glasfasernetze sollen den Aufwand für Kommunen reduzieren und die Vergleichbarkeit eingehender Angebote verbessern. Wo digitale Genehmigungsportale auf Landesebene bereits vorhanden sind, soll ihre Nutzung verbindlich werden. Dadurch können Verfahren transparenter, effizienter und ohne Medienbrüche gestaltet werden.
Zudem erhalten die Länder mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Förderquote. Damit können Bundesmittel breiter eingesetzt und mehr Projekte ermöglicht werden. Ergänzend wird die Wertgrenze für Rückforderungsverfahren nach Ablauf der Zweckbindungsfrist angehoben, um die Verwaltung bei geringfügigen Rückforderungen zu entlasten.
Mit dem neuen Förderaufruf setzt die Bundesregierung ihren Kurs beim Glasfaserausbau fort. Der Ausbau leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen bleibt damit ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Weitere Informationen zu den aktuellen Förderaufrufen und zum Förderprogramm gibt es auf der Website der Gigabitförderung sowie in der Pressemitteilung des BMDS.