VULA-Produkte, die nicht von der EU-Kommission genehmigt sind, aber im Rahmen des geförderten Ausbaus zum Einsatz kommen sollen, können seit dem 02.10.2017 dem BMVI zur Prüfung der funktionalen Identität mit bereits genehmigten VULA-Produkten vorgelegt werden. Bisher konnte die funktionale Identität bei drei Produkten der Unternehmen DNS:NET, NetCologne und Deutsche Telekom festgestellt werden; drei weitere Produkte befinden sich in Prüfung.

Noch bis zum 25.10.2019 können weitere Produkte zur Begutachtung der funktionalen Identität beim BMVI vorgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist müssen Unternehmen diese selbst gutachterlich überprüfen lassen.

Die Nutzung der bereits bestehenden VULA-Produkte durch ein drittes Unternehmen unter identischer Übernahme der jeweiligen Vertragsbedingungen eines Produkts ist möglich: das Unternehmen bestätigt gegenüber der aconium GmbH, Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband, in Form einer Eigenerklärung, dass Identität mit einem bestehenden VULA-Produkt besteht.
Die Unternehmen haben nach der Freigabe durch das BMVI die wesentlichen Vertragsbestimmungen zu ihrem VULA-Produkt auf ihren Webseiten zu veröffentlichen.