Das BMDV ermöglicht die Antragstellung für Beratungsleistungen für den Gigabitausbau in Deutschland. Ab heute, dem 15. April 2024, können Fördermittel für Beratungsleistungen beantragt werden. Dies geschieht auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023. Im Rahmen der Gigabit-RL 2.0 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung entsprechender Projekte. Ein neuer Aufruf zur Infrastrukturförderung soll im April 2024 veröffentlicht werden.

Antragsberechtigt sind alle Gebietskörperschaften, welche im Rahmen der „Gigabit-Richtlinie“ noch keine Bewilligung für einen Antrag auf Beratungsleistungen erhalten haben. Im neuen Aufruf können kreisfreie Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern und Landkreise eine Beratungsleistungsförderung in Höhe von maximal 200.000 Euro erhalten.

Anträge können weiterhin einfach über unsere Onlineplattform gestellt werden:

Die Beratungsleistungen sollen u. a. für die Evaluierung bestehender Versorgungslücken, das Ausloten privatwirtschaftlicher Ausbauaktivitäten sowie die Vorbereitung von etwaigen Infrastrukturanträgen unter der novellierten Richtlinie genutzt werden. Ab 15.04.2024 können nun gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden. Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechende Ausbauprojekte im Hinblick auf die Förderung des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen.

Aktuell können vor Veröffentlichung der künftigen Aufrufe zur Förderung von Infrastrukturprojekten bspw. folgende sinnvolle und effektive Maßnahmen im Zuge der Beauftragung externer Beratungsleistungen durchgeführt werden:

  • Sichtung, Aufbereitung und erste Vorbereitung der Datengrundlagen
  • Durchführung von Branchendialogen
  • Vorbereitung eines Markterkundungsverfahrens

Ein wesentlicher Bestandteil der Beratungsleistungen ist der Branchendialog. Dieses Format soll die Zusammenarbeit zwischen Kommune und örtlicher TK-Wirtschaft stärken und im Vorfeld einer Förderung das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune ausloten.

Hinweise zur Durchführung von Branchendialogen sowie den Aufruftext finden Sie auf den Seiten des Bundesförderprogramms Gigabit.

Dokument „Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen vom 15.04.2024″ herunterladen