Mit der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Dazu startet ein neuer Förderaufruf am 30. April 2024. Die Förderung erfolgt, um konvergente Glasfasernetze aufzubauen, die auch den künftigen Anforderungen an die Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Gefördert werden die Anschlüsse, bei denen absehbar kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Die Weiterentwicklung der Förderrichtlinie beinhaltet einige Veränderungen, um den Ausbau und die Förderung zu optimieren. Erfahren Sie mehr dazu HIER.

Branchendialog und Punktekompass

Die Projektträger des Bundes stellen einen Punktekompass bereit, der von den Kommunen genutzt werden kann, um die voraussichtliche Punktezahl eines Förderantrages unter dem neuen Aufruf zu ermitteln. Auf Basis dieser Punktezahl gibt der Punktekompass eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines eventuellen Förderantrages ab.  Die Einschätzung des Punktekompasses kann durch aktuelle Daten über den Ausbaustand des potenziellen Fördergebietes gestärkt werden. Diese Daten lassen sich z. B. im Branchendialog vergleichsweise unkompliziert ermitteln.

Mehr zum Branchendialog und zum Punktekompass finden sie HIER.

Neue Leitlinien, neue Aufgreifschwellen

Die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken“ ist die beihilfenrechtliche Grundlage der Förderung des Festnetzausbaus in Deutschland. Diese Rahmenregelung wird unter Berücksichtigung der erneuerten Breitbandleitlinien (Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen, Mitteilung der Kommission 2023/C36/01 vom 31.01.2023) verlängert. In Abstimmung mit der EU-Kommission wird der aktuelle Förderaufruf auf Basis des aktuellen Standes der notifizierten Rahmenregelung veröffentlicht. Für das 3. Quartal 2024 wird eine abschließende Genehmigung der Rahmenregelung erwartet.

Eine Änderung steht schon fest: Es gibt neue Aufgreifschwellen. Die Aufgreifschwellen für die Förderfähigkeit liegen künftig bei 300 Mbit/s im Download und mind. 150 Mbit/s im Upload. Nicht förderfähig sind Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mind. 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden sowie Kabelgebiete, die mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder deren Aufrüstung auf Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt wird.

Relevanter Zeithorizont im Markterkundungsverfahren (MEV)

Der „relevanter Zeithorizont“ ist der Zeitraum auf den sich die Abfrage eines evtl. Privatausbaus im Markterkundungsverfahren erstreckt. Er beträgt mindestens 3 Jahre und höchstens 7 Jahre, muss aber ansonsten künftig von den Kommunen selbst und individuell entsprechend der voraussichtlichen Dauer des etwaigen Förderprojektes für jedes MEV festgelegt werden. Im MEV muss künftig ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das geförderte Netz dafür genutzt werden darf, Gebiete privatwirtschaftlich zu erschließen, die an das Fördergebiet angrenzen. Diese Möglichkeit muss aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegenüber dem geförderten Unternehmen beschränkt oder untersagt werden.

Festlegung der Bedingungen und Preise für den offenen Netzzugang

Die Festlegung der Bedingungen und Preise für den offenen Netzzugang liegt zukünftig in der Verantwortung des Bundes, unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Sie müssen auf Internetplattformen des Bundes veröffentlicht und in den Unterlagen zur Ausschreibung der Förderprojekte vorgegeben werden.

Der Bund wird die Bedingungen und Preise für den offenen Zugang zum geförderten Netz rechtzeitig für die Ausschreibungen der neuen Förderprojekte bereitstellen. Der Branchendialog, das Markterkundungsverfahren und die Beantragung des vorläufigen Förderbescheides können also durchgeführt werden. Die BNetzA wird parallel dazu bis zum Herbst des Jahres die Zugangsbedingungen und die Vorleistungspreise festlegen.