Der dritte Aufruf im Lückenschluss-Pilotprogramm des Gigabit-Förderprogramms 2.0 (GFP 2.0) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) startet heute.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, bestehende, im Bau befindliche oder geplante Infrastrukturen optimal zu nutzen und Synergiepotenziale effizient auszuschöpfen. Es bietet die Möglichkeit, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kleine Gebiete schnell zu erschließen.
Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 1.000.000 Euro. Insgesamt stellt der Bund 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem zweiten Aufruf aus 2024 sind:
- Mit der Antragstellung für das Lückenschluss-Programm gilt der Branchendialog als durchgeführt. Die Obergrenze der Gesamtausgaben pro Projekt liegt bei 1.000.000 Euro.
- Großstädte mit mindestens 100.000 Einwohnern (AGS) ist es nun möglich, zwei Anträge (statt bisher einen) pro Jahr zu stellen. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Pilotprogramm schließt eine Antragstellung der gleichen Gemeinde im Standard- oder fast lane-Aufruf aus. Eine Gemeinde kann in den Aufrufen in 2025 daher entweder einen Antrag im Lückenschluss-Programm oder im Rahmen des Standard- bzw. fastlane-Aufrufs stellen.
Die Antragstellung muss beim zuständigen Projektträger erfolgen. Die Möglichkeit der Antragsstellung startet am 05.03.2025 und endet voraussichtlich am 15.09.2025.
Folgende Dokumente zum Lückenschluss-Aufruf finden Sie hier zum Download:
- Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm 2025 vom 05.03.2025
- FAQ zum Lückenschluss-Pilotprogramm vom 05.03.2025
- Informationsunterlagen 05.03.2025
- Verbindlichkeitserklärung vom 05.03.2025 (Word-Doc)