Die Förderung des Breitbandausbaus war ein zentrales Thema des Kongresses Digitale Regionen – heute und morgen. Mitarbeiter der aconium GmbH, beliehener Projektträger des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau, stellten Abläufe transparent dar und gaben Informationen zu den Möglichkeiten und den Voraussetzungen der Förderung.

Stefan Seidenglanz, Leiter der Zahlstelle bei der aconium GmbH, sprach am 2. Kongresstag über Mittelanforderung und Auszahlung im Bundesförderprogramm. Er informierte über zuwendungsfähige Ausgaben, den Sicherheitseinbehalt und die Vorabprüfung der Unterlagen durch den Projektträger, bevor er detailliert zu den Anforderungen an das Einreichen einer Mittelanforderung Stellung nahm und schließlich den Einreichungsprozess erläuterte.

Andreas Römer, Projektmanager Beratungsleistungen der aconium GmbH, informierte in seinem Vortrag Beratungsleistungen – vom Antrag bis zur Auszahlung zunächst allgemein über Ziele des Bundesförderprogramms des BMVI. Das Programm unterstützt Beratungsleistungen und Infrastrukturmaßnahmen zum Breitbandausbau, die einen effektiven und technologieneutralen Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten ermöglichen. Förderbedingungen, Leistungsbausteine und die Verwendungsnachweisprüfung waren weitere Kernthemen des Beitrags.

Den Weg für Kommunen hin zum Netzausbau in den Regionen erläuterte im Anschluss Beatrice Springborn, Abteilung Recht der aconium GmbH. Detailliert erklärte die Expertin für Verfahrensabläufe Inhalte des vorläufigen und endgültigen Zuwendungsbescheides unter Beachtung allgemeiner Grundsätze des EU-Rechts. Insbesondere ging sie dabei auch auf Auflagen und Fristen sowie auf die Publizitätspflichten ein, an die die Auszahlungen gekoppelt sind.


Foto: Stefan Seidenglanz, Leiter Zahlstelle, aconium GmbH, bei seinem Vortrag zu Mittelanforderung und Auszahlung im Bundesförderprogramm auf der Messe „Digitale Regionen – heute und morgen“ in Berlin am 25.10.2017.
Fotocredits: aconium GmbH / Florian Schuh