Die Thüringer Kommunalverwaltung soll noch digitaler werden. Das ist die Zielsetzung der neu aufgelegten E-Government-Förderrichtlinie des Freistaates Thüringens, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.

Mit einer Mittelausstattung von 10 Millionen Euro sollen Projekte zur Digitalisierung auf kommunaler Ebene vorangebracht werden. Die Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wurde nach Gesprächen mit den Verantwortlichen für Digitalisierungsprojekte auf kommunaler Ebene noch stärker an die Bedürfnisse der Kommunen angepasst. So ist die kommunale Zusammenarbeit bei Umsetzungsvorhaben noch stärker in den Vordergrund gerückt worden, was für Bürger:innen und Unternehmen zukünftig noch mehr standardisierte und einheitliche Prozesse in der Thüringer Verwaltungspraxis bedeuten wird. Das Förderprogramm dient der Verbesserung des Zugangs für Bevölkerung und Unternehmen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz moderner Informationstechnologien und -angeboten.

Zuwendungsfähig nach der Richtlinie sind u.a. die Einführung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) oder E-Rechnungs-Anwendungen, Implementierungen von Managementsystemen zur Stärkung der Cyberresilienz oder auch die Erstellung von kommunalen digitalen Agenden sowie von E-Government-Strategien. Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten. Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden.