Das Verfahren der Beratungsprojekte im Bundesförderprogramm Breitband wurde angepasst. Durch die Veränderungen erleichtert und beschleunigt der beliehene Projektträger aconium die Handhabung des Förderverfahrens für die Antragsteller.

Folgende Änderungen treten ab sofort in Kraft:

Umstellung auf volldigitale Aktenführung – vereinfachte Verwendungsnachweisprüfung

Im Zuge der Umstellung können ab sofort Begleitdokumente zum Verwendungsnachweis digital über www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden, die Einreichung von ausgedruckten Unterlagen entfällt somit künftig weitestgehend.

Zuwendungsempfänger senden künftig ausschließlich den Sachbericht und das über die Plattform generierte Zahlungsanforderungs-Dokument jeweils unterschrieben und gesiegelt im Original postalisch an den Projektträger. Zu diesem Zwecke können die dafür bereitgestellten QR-Codes genutzt werden (siehe Punkt 3).

Für alle anderen Dokumente wie

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge)
  • Unabhängigkeitserklärungen
  • Fachkundenachweise
  • Beratungs- und Planungsergebnisse
  • Kartenmaterial (GeoJSON und ESRI Shape-Dateien in einem gezippten Ordner hochgeladen, max. 80 MByte)

ist die Upload-Funktion unter der Kachel „Zahlungsanforderung“ im jeweiligen Förderprojekt zu nutzen.

Zur Einreichung des Verwendungsnachweises und zu den Anforderungen an die Beratungs- und Planungsergebisse wurden Merkblätter erstellt, die auf www.breitbandausschreibungen.de unter der Kachel „Dokumente der Zuwendungsgeber“ und im Download-Bereich der Webseite zur Bundesförderung Breitband zu finden sind. Dort sind ebenfalls die aktuellen Versionen zur Unabhängigkeitserklärung und zum Fachkundenachweis sowie die Muster für die Sachberichte (Einreichung vor 04.08.2016; Einreichung nach 03.08.2016) bereitgestellt.

Datenschutzgrundverordnung – Unabhängigkeitserklärung und Fachkundenachweis

Mit der Erneuerung der Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 wurden die Formulare für die Unabhängigkeitserklärung und den Fachkundenachweis angepasst. In beiden Dokumenten wurde eine Erklärung zum Datenschutz übernommen. Die neuen Versionen Unabhängigkeitserklärung 2.2 und Fachkundenachweis 3.2 sind für alle Verwendungsnachweise anzuwenden.

QR-Codes für Original postalische Dokumente – Schnelle und sichere Zuordnung

Die Zuordnung über QR-Codes kommt künftig bei der postalischen Einsendung sämtlicher Unterlagen zum Tragen, die den Projektträger im Original erreichen. Jeder Antragsteller erhält postalisch 35 Aufkleber mit dem individuellen QR-Code seines Projektes. Ist eine postalische Einreichung notwendig, muss der QR-Code auf dem Anschreiben platziert werden sofern dort noch keiner vorhanden ist.

Darüber hinaus haben Antragsteller auf www.breitbandausschreibungen.de die Möglichkeit, den Ihnen zugeordneten QR-Code abzurufen, auszudrucken und auf diversen Dokumente anzubringen, bevor Sie diese postalisch versenden. Beim Projektträger eingehende Dokumente werden auf diese QR-Codes hin überprüft, sodass die Informationen anschließend automatisch in der e-Akte hinterlegt sind.

Bei Fragen zum Bundesförderprogramm Breitbandausbau wenden Sie sich gerne an unsere Förderhotline unter: +49 30 23 32 49 777.