Gemäß dem einheitlichen Materialkonzept und den Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (aktuelle Version vom 02.04.2019, aber auch in den Vorversionen), sind die Dimensionierung und die Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so vorzunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahme auch die spätere Erweiterung der realisierten Infrastruktur gewährleistet wird. Eine spätere Erweiterung des Netzes ist zum Beispiel denkbar, wenn Teilnehmer, die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr versorgt sind und an den geförderten Trassen liegen, nachträglich erschlossen werden. Um eine spätere Erweiterung zur Erschließung schon versorgter Teilnehmer vorzubereiten, kann ein sogenannter Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten erfolgen. Dabei werden über die Mindestvorgaben des Materialkonzeptes des Bundes hinausgehende Reservekapazitäten verlegt. Diese Ausgaben sind förderfähig. Die zukünftige Erschließung kann soweit vorbereitet werden, dass eine Muffe an der Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück abgelegt wird. Die Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material sind bis zu der genannten Muffe förderfähig. Die Erstellung von Hausanschlüssen ist nicht zulässig.