Mit dem Förderwettbewerb „Kommunale Skalierung digitaler Mobilität in Baden-Württemberg“ will das Land die Verbreitung innovativer Mobilitätslösungen beschleunigen. Eine wichtige Voraussetzung: Akteur:innen zusammenbringen.

In Baden-Württemberg gibt es bereits eine Vielzahl von Lösungsansätzen zur Digitalisierung der Mobilitätsbranche. Um dieses Innovationspotential voll auszuschöpfen, will der Förderwettbewerb „Kommunale Skalierung digitaler Mobilität in Baden-Württemberg“ zum einen Akteur:innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft noch enger zu vernetzen. Zum anderen sollen die vorhandenen Lösungsansätze der Mobilitätswirtschaft über die Kommunen besser in den Markt finden.

Wie das gelingen kann, zeigte die zweite Arbeitswerkstatt im Rahmen des Förderwettbewerbs am 17. Januar 2022: Vertreter:innen von Kommunen und Unternehmen der Mobilitätswirtschaft waren der Einladung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sowie des Städtetags Baden-Württemberg gemeinsam mit der Geschäftsstelle InKoMo 4.0 gefolgt.

Obwohl das Netzwerktreffen Corona-bedingt online stattfinden musste, war der Austausch rege. Nach der Begrüßung und Vorstellung des Wettbewerbs durch Christian Kuhm (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen) und Jan Blömacher (Städtetag Baden-Württemberg) berichtete Susila Bhagavathula (e-Mobil BW GmbH) über das Thema der digitalen inklusiven Mobilität. Und auch was Julia Käfer (Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH) über die landeseigene Mobilitätsplattform MobiData BW erzählen konnte, beschäftigte die Teilnehmenden in der anschließenden Fragerunde.

Noch bis Ende Januar um eine Förderung bewerben

Im Fokus des Förderwettbewerbs steht ein zügiges Vorantreiben der Vorhaben entlang der Vision „Baden-Württemberg wird Mobilitätsland der Zukunft“. Insgesamt gliedert sich der Förderwettbewerb in zwei Bewertungsstufen. Bewerbungsunterlagen zur ersten Bewertungsstufe können die Konsortien aus Kommunen und Unternehmen noch bis zum 31. Januar 2022 einreichen. Neben der Erfüllung des Kriterien- und Anforderungskatalog ist die Teilnahme an einer von zwei stattfindenden Arbeitswerkstätten obligatorisch. In der zweiten Bewertungsstufe haben die Antragstellenden dann bis zum 29. April 2022 Zeit, ein detailliertes Umsetzungskonzept einzureichen.

Bei allgemeinen Fragen zum Förderprogramm oder zur Bewerbung können sich interessierte Kommunen und Unternehmen jederzeit an die Geschäftsstelle InKoMo 4.0 wenden. Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Antragsstellung für den Förderwettbewerb finden Sie unter https://digital-bw.de/foerderung-mobilitaet.