Aktuelles zum Thema Bundesförderung Breitband

Zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet

Zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet

Aufgrund der Relevanz des Lückenschluss-Programms als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau startet heute ein zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Programm. Dabei wird der maximale Gesamtkostenbetrag je Projekt auf 1.000.000 Euro erhöht. Für das Jahr 2024 (1. und 2....

Geförderter Gigabitausbau im Kreis Nordfriesland

Geförderter Gigabitausbau im Kreis Nordfriesland

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt auf seiner Internetseite geförderte Glasfaserausbauprojekte vor. In diesem Beitrag dieser Reihe dreht sich alles um den Ausbau der Glasfasernetze im Kreis Nordfriesland. Dank der Kombination aus...

Zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet

Zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet

Aufgrund der Relevanz des Lückenschluss-Programms als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau startet heute ein zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Programm. Dabei wird der maximale Gesamtkostenbetrag je Projekt auf 1.000.000 Euro erhöht. Für das Jahr 2024 (1. und 2....

Hintergrund der Bun­des­förder­ung

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Telefon: +49 30 2332 49 777
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projekttraeger@aconium.eu

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.

Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze definiert.

Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau leistungsfähiger Breitbandbandnetze – sowohl im Rahmen der Förderung als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen.

Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize für eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur, die den Marktakteuren zugutekommt.

Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen allein durch den Markt unerschließbaren Gebieten, garantieren dem Bund gegenüber die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die gesamte Projektlaufzeit sicher.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie für die Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbstständig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Steckbrief

Steckbrief: Bundesförderung Breitband
AntragsberechtigteZuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).
Gefördert werden
  • Beratungsleistungen bis 50.000 Euro (Vollfinanzierung)

  • Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro / gemäß der Novelle der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland vom 03. Juli 2018 liegt der maximale Förderbetrag bei 30 Mio. Euro (Förderquote 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region)
entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (PDF)
AntragstellungDie Antragstellung erfolgt über das zentrale Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser Internetseite. Eine Übersicht über die für Antragstellung und Förderung relevanten Dokumente finden Sie im Download-Bereich.
Für Fragen steht Ihnen die Fördermittel-Hotline telefonisch unter 030 23 32 49 777 oder per E-Mail unter projekttraeger@aconium.eu zur Verfügung.

Informationen zur Ko-Finanzierung der Länder

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