Am 06.06.2024 startet das Lückenschluss-Programm. Dies fördert insbesondere die synergetische Entwicklung von privatem und gefördertem Ausbau. Es richtet sich an Kommunen mit Gebieten, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Ausbau nicht vollständig erschlossen werden oder wurden und die wegen ihrer geringen Größe wahrscheinlich auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden würden.

Entscheidungshilfe Lückenschluss-Programm

Wenn die folgenden drei Aussagen zutreffen, sollte eine Antragsstellung im Lückenschluss-Programm detailliert geprüft werden:

Bestehendes oder künftiges Gigabit-Netz: Die Kommune verfügt über ein Teilgebiet, welches bis auf wenige förderfähige Adresspunkte gigabitfähig ausgebaut ist bzw. wird.

Geringer Tiefbauaufwand: Die verbliebenen förderfähigen Adressen können mit wenigen Kilometern Tiefbau vollständig erschlossen werden.

Maximale Projektkosten: Die Gesamtprojektkosten liegen dabei maximal bei 500.000 Euro.


Das Lückenschluss-Gebiet definiert sich dabei über die Gesamtprojektausgaben. Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Gebietes dürfen 500.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Programm schließt eine Antragstellung der gleichen Gemeinde in 2024 im Standard- oder Fast-Lane-Aufruf aus (und umgekehrt).

Eine Gemeinde kann im Aufruf 2024 daher entweder einen Antrag im Lückenschluss-Programm oder im Rahmen des Standard- bzw. Fast-Lane-Aufrufs stellen. Das Pilotprogramm ist zunächst auf bundesweit 100 Anträge beschränkt, maßgeblich ist der Antragseingang.

 

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