Inhalte der Beratungs-/Planungsleistungen

Ein Antrag auf Beratungs-/Planungsleistungen kann entweder zur Vorbereitung der Beseitigung von „weißen NGA-Flecken“ oder zur Erstellung einer Glasfaserausbauplanung gestellt werden. Die Grundzüge wissenschaftlichen Arbeitens und die Mindestinhalte sind stets einzuhalten. Alle Leistungen können durch die Auswahl von weiteren spezifischen Leistungsbausteinen an den individuellen Beratungs-/Planungsbedarf der Kommune angepasst werden. Die Vorgaben der Bewilligungsbehörde bieten Orientierung bei der Wahl eines spezifischen Leistungsbausteins.

Mindestinhalte

Die Sicherstellung der Qualität der Beratungs- und Planungsleistungen ist essentiell für den Zuwendungsgeber und die Bewilligungsbehörde. Um dies zu gewährleisten, definieren die Besonderen Nebenbestimmungen (BNBest Beratung) Mindestinhalte für Planungs-/Beratungsleistungen. Diese sollen für den Zuwendungsempfänger ein verwertbares Ergebnis garantieren. Dies geschieht auch mit Blick auf die mögliche Stellung eines Infrastrukturantrags.

Die Beratungs-/Planungsleistung muss nach wissenschaftlichem Standard Folgendes enthalten, sofern nicht bereits als Eigenleistung erbracht:

  • die Aufnahme der Ist-Situation der Region (z.B. Einwohnerdichte, vorhandene Infrastrukturen, Mitnutzung und Mitverlegungsmöglichkeiten),
  • einen Vergleich des Projektgebiets in verschiedenen Ausbau-Szenarien hinsichtlich verschiedener Technologieansätze und
  • eine Kostenschätzung auf Basis einer Grobplanung.

Die wissenschaftlichen Standards dienen der Qualitätssicherung der Beratungsleistungen und sind im Rahmen der Beratungsleistungen verpflichtend zu erfüllen. Zur Einhaltung der Grundzüge des wissenschaftlichen Standards ist es erforderlich, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Analyse von vorhandenen Infrastrukturen aller Sektoren (z.B. Abwasser, Straße etc.) hinsichtlich ihrer Kapazitäten und der Nutzbarkeit für den Telekommunikationssektor sowie deren kartografische Darstellung und/oder Zusammenstellung in digitalem Format (Bestandserhebung auf Basis von Daten der Kommunen sowie Abfrage des Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur)
  • Die Aufnahme von kostenerhöhenden topografischen Erschwernissen sowie Querungen von Bahntrassen oder Wasserinfrastrukturen
  • Auffinden zentraler Übergabepunkte für Backhaul-Verbindungen
  • Kartografische und tabellarische Darstellung mit Bezeichnung, Adresse und Versorgungsgrad folgender Informationen:
  • aktueller Versorgungsgrad und Identifizierung weißer Flecken mit einer Anbindung unter 30 Mbit/s sowie einer Anbindung unter 50 Mbit/s und einer Anbindung unter 100 Mbit/s
  • Anbindung der Gewerbegebiete
  • Anbindung öffentlicher Einrichtungen (Verwaltung und Rathäuser)
  • Anbindung von Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Anbindung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Erstellung eines Netzstrukturkonzepts auf der Basis vorstehender Informationen

Im Rahmen der Beratungs-/Planungsleistung soll eine Analyse der Ausgangssituation erfolgen und darauf aufbauend die Vor- und Nachteile verschiedener Ausbau-Szenarien und Technologieansätze erarbeitet werden. Basierend auf den Ergebnissen sollen Kostenschätzungen auf Basis einer Grobplanung und ggf. auch Empfehlungen für die Modellwahl und den Wirtschaftlichkeitsvergleich erarbeitet werden.

Bei der Wirtschaftlichkeitsabwägung ist das Musterleistungsbild Wirtschaftlichkeitsabwägung für Planungs-/Beratungsleistungen zu beachten. Kosten für die Ausführungsplanung sind in Verbindung mit den Investitionskosten eines Infrastrukturprojektes (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) der Förderrichtlinie förderfähig, dann jedoch nicht als Beraterleistung unter Nr. 3.3 der Förderrichtlinie.

Hinweis: Der Leitfaden wird aufgrund der Praxiserfahrungen mit dem Förderprogramm kontinuierlich weiterentwickelt. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet auf der Seite des Projektträgers http://www.aconium.eu/bfp/downloads/. Stellen Sie sicher, dass Sie stets mit der aktuellsten Version des Leitfadens arbeiten.

Leistungsbausteine

Um dem individuellen Planungsbedarf der Kommunen gerecht zu werden, wurden spezifische Leistungsbausteine und Musterleistungsbilder definiert. Zu beachten ist, dass bei der Wahl einer solchen spezifischen Leistung diese vollständig nach den Vorgaben des Leitfadens zum Bundesförderprogramm zu bearbeiten ist.
Nur wenn Informationen zu den Mindestinhalten gem. 2.2.1 der BNBest Beratung und den wissenschaftlichen Standards nach Nr. 3.2 des Leitfadens schon vollständig vorliegen oder im Rahmen einer spezifischeren Leistung dennoch mit erbracht werden, können die Beratungs-/Planungsleistungen anhand der Leistungsbausteine spezifisch ausgestaltet werden.
Zugehöriges Dokument:
Checkliste Mindestanforderung Gigabitgesellschaft – PDF: 587 kB