Verwendungsnachweis und Auszahlung

Ist die Beratung abgeschlossen, kann der Zuwendungsempfänger die Mittelanforderung stellen. Dies geschieht, indem beim Projektträger das Beratungsergebnis (=Verwendungsnachweis) eingereicht wird. Um die Qualität der Beratungs- und Planungsergebnisse sicherzustellen, wird dieses formal und fachlich geprüft, bevor eine Auszahlung der angeforderten Fördermittel erfolgen kann. Fachlich werden die Leistungsbausteine/Musterleistungsbilder beurteilt, die der Zuwendungsempfänger ausgewählt hat.

Es können dabei nur solche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht wurden. Der Bewilligungszeitraum ist im Bescheid definiert. Die Besonderen Nebenbestimmungen verpflichten den Zuwendungsempfängern innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde den Verwendungsnachweis vollständig vorzulegen.

Form und Einreichungsprozedere

Zum Verwendungsnachweis werden folgende Dokumente benötigt:

  • Sachbericht
  • Formular Zahlungsanforderung (zu generieren über die Kachel „Zahlungsanforderung unter dem Antrag auf www.projekttraeger-breitband.de)
  • Nachweis über die getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben (Rechnung/en der externen Planung-/Beratungsunternehmen und zugehörige Zahlungsnachweise wie z.B. Kontoauszüge, jeweils in Kopie)
  • Unabhängigkeitserklärung einer unterschriftsberechtigten Unternehmensvertretung und der Projektleitung
  • Fachkundenachweis der beratenden und planenden Personen
  • Ergebnisdokument (z.B. Studie, ausführliche Ergebnisdarstellung aller beteiligten Beratungsunternehmen)
  • Georeferenziertes Kartenmaterial auf einem Datenträger

Alle Dokumente/Dateien, die Bestandteil des Verwendungsnachweises sind, müssen dem Projektträger auf dem zentralen Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de per Upload in der Kachel „Zahlungsanforderung“ im betreffenden Antrag zur Verfügung gestellt werden. Die zu verwendenden Dateiformate sind PDF-Dateien bzw. entsprechend in einer ZIP-Datei die GIS-Formate GeoJSON und ESRI-Shape.

Hinweis: Die Förderung von Planungs- und/oder Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Förderrichtlinie stellt einen eigenständigen Fördergegenstand mit spezifischen Anforderungen dar. Dementsprechend sind alle im Rahmen des Verwendungsnachweises geforderten Unterlagen separat unter dem jeweiligen Aktenzeichen des Antrages auf Beratungsleistungen einzureichen. Ein Verweis auf bereits im Rahmen von Anträgen nach Nr. 3.1/3.2 der Richtlinie (Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder Förderung eines Betreibermodells) eingereichte Unterlagen ist nicht ausreichend.

Detaillierte Informationen zum Verwendungsnachweis sowie zu den Anforderungen an die Beratungs-/Planungsergebnisse bieten das Merkblatt zum Verwendungsnachweis Beratungsleistungen und das Merkblatt über die Anforderungen an den Sachbericht und an die Beratungs-/ Planungsergebnisse.