Interessenbekundungsverfahren oder Studie (Wirtschaftlichkeitsabwägung)

Mit Novellierung der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 03.07.2018 ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells ab dem 6. Aufruf nicht mehr erforderlich.

Die Entscheidung, ob die Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder eines Betreibermodells beantragt wird, trifft der Antragsteller auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsabwägung.

Durch eine sogenannte „Wirtschaftlichkeitsabwägung“ wird das wirtschaftlichste Fördermodell für den Breitbandausbau identifiziert. Dazu kann entweder ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt oder eine Studie erstellt werden. Das IBV ist „modelloffen“ durchzuführen, das heißt, dass sowohl Angebote für das Betreibermodell als auch für die Wirtschaftlichkeitslücke abgefragt werden.

Die Bieter konkretisieren dabei in ihren Angeboten Ort, Art und Umfang der aus ihrer Sicht erforderlichen Leistungen der öffentlichen Hand. Der Zeitraum für die Abgabe von Angeboten im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sollte mindestens vier Wochen betragen. Die Verfahren und ihre Ergebnisse sind in der Regel auf dem zentralen Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de zu veröffentlichen. Eine zusätzliche Veröffentlichung im Amtsblatt, auf der kommunalen Internetseite und auf einem einschlägigen Portal des Bundeslandes oder einer anderen übergeordneten Stelle sind hierbei erfolgversprechend.

Alternativ dazu kann die öffentliche Hand mittels einer Studie zu Kosten und Effizienz einzelner Ausbauvarianten die Wirtschaftlichkeit der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle überprüfen.

In beiden Fällen ist das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsabwägung in standardisierter Form schriftlich niederzulegen und die Auswahl zu begründen. Das Formblatt zum standardisierten Wirtschaftlichkeitsvergleich bietet diesbezüglich eine Hilfestellung.

Zugehöriges Dokument:

Formblatt zum Wirtschaftlichkeitsvergleich – DOC: 147 kB