Anforderungen an das beauftragte Beratungs- & Planungsunternehmen

Das beauftragte Beratungs-/Planungsunternehmen muss für sich und seine Mitarbeiter Unabhängigkeit sowie Fachkunde nachweisen. Dazu muss das Unternehmen

  • aktuell und über die letzten zwei Jahre vor dem Abschluss des Beratungs-/Planungsvertrages hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen (gewesen) sein (erstreckt sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient) und
  • entweder einschlägige Qualifikationen oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Diese Anforderungen erstrecken sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient (s. BNBest Beratung).

Zugehörige Dokumente:

Besondere Nebenbestimmungen – Beratung – PDF: 44 kB

Muster Unabhängigkeitserklärung Berater (Version 2.1) – PDF: 36,8 kB

Standardisierte Erklärung über die Fachkunde des Beraters (Version 3.1) – DOCX: 30kB