Änderungsanträge
Erweisen sich Änderungen am Förderprojekt als unabdingbar, kann ein Änderungsantrag eingereicht werden. Ebenso kann die Förderhöhe auf maximal 50.000 Euro aufgestockt werden, wenn vorher eine geringere Fördersumme beantragt wurde, sich dann aber ein erhöhter Finanzbedarf ergibt.
Verlängerungsanträge
Die Beratungs-/Planungsleistung ist innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt des Zuwendungsbescheides zu erbringen. Das Verfahren wurde mit der Novelle der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 03.07.2018 wie folgt geändert: Die Beratungs-/Planungsleistung ist innerhalb von 24 Monaten ab Erhalt des Zuwendungsbescheides zu erbringen.
Ein Änderungsantrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraums unter Angabe von Gründen und dem beabsichtigten Verlängerungszeitraum postalisch an die aconium GmbH, Breitbandförderung, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin, gerichtet werden.