Anforderungen an das beauftragte Beratungs- & Planungsunternehmen
Das beauftragte Beratungs-/Planungsunternehmen muss für sich und seine Mitarbeiter Unabhängigkeit sowie Fachkunde nachweisen. Dazu muss das Unternehmen
- aktuell und über die letzten zwei Jahre vor dem Abschluss des Beratungs-/Planungsvertrages hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen (gewesen) sein (erstreckt sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient) und
- entweder einschlägige Qualifikationen oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Diese Anforderungen erstrecken sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient (s. BNBest Beratung).
Zugehörige Dokumente:
Besondere Nebenbestimmungen – Beratung – PDF: 44 kB
Muster Unabhängigkeitserklärung Berater (Version 2.1) – PDF: 36,8 kB
Standardisierte Erklärung über die Fachkunde des Beraters (Version 3.1) – DOCX: 30kB