Das einheitliche Materialkonzept
Zu den Kernprinzipien des einheitlichen Materialkonzepts des Bundes gehört unter anderem die nachhaltige Schaffung passiver Infrastruktur. Beispielsweise sind dies Leerrohranlagen, die durch alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten nutzbar sind. Bei der Erstellung des einheitlichen Materialkonzeptes wurde besonders auf die Kompatibilität mit anderen Netzen geachtet. Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, ist es für alle Telekommunikationsunternehmen, die im Rahmen des Bundesförderprogramms einen Ausbau vornehmen, also für alle Zuwendungs- und Beihilfenempfänger notwendig, ihre Ausbaukonzepte unter Beachtung des einheitlichen Materialkonzeptes zu entwerfen.
Die im einheitlichen Materialkonzept aufgeführten Materialien sind marktübliche Produkte, die von verschiedenen Herstellern angeboten werden.
Das ausführliche Materialkonzept ist zusammen mit den Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastruktur im Downloadbereich und am Ende dieser Seite zu finden.
Im Hinblick auf das Spleißen und die Ausrüstung von Fasern mit Steckern ist folgende Auslegung des Materialkonzepts (Version 4.0 vom 01. August 2018 und Version 4.1 vom 02. April 2019) vorgesehen:
Die für den Betrieb vorgesehene/n Faser/n müssen vollständig durchgespleißt und auf Steckern abgeschlossen werden. Fasern, die für die Nutzung von Dritten oder als Reservekapazität zur Verfügung stehen, können sowohl beim Kunden als auch in der Kollokationsfläche ohne Stecker abgelegt werden. Die Messungen, die durch den Projektträger aconium GmbH während des Projektverlaufs im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband durchgeführt werden können, beziehen sich auf die Zielerreichung der Bandbreitenziele gemäß Zuwendungsbescheid.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Verteilergehäuse ausreichend groß dimensioniert sein müssen, um alle potenziellen Verbindungen aufzunehmen.
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen vom Materialkonzept sind in Einzelfällen zulässig, bedürfen aber eines Ausnahmeantrages und einer nachfolgenden fachlichen Prüfung durch den Projektträger. Das Materialkonzept bezieht sich grundsätzlich auf die durch die Förderung neu entstehende Infrastruktur. Einige grundsätzliche Parameter des Materialkonzeptes sind einzuhalten, u. a. die Einhaltung des Faserkonzeptes und der garantierte „Open Access“. Der Antrag auf Ausnahme muss frühzeitig gestellt werden und eine Begründung der Abweichung sowie der geplanten Umsetzung enthalten.
Beispiele für genehmigte Abweichungen vom Materialkonzept:
- Freigabe von Rohrverbänden 24 x 8/6 DBMF (Einsatz im Abwasserkanal)
- Landkreis Siegen- Wittgenstein Nutzung von vorhandener Infrastruktur in Teilgebieten
- Landkreis Heidekreis Nutzung der bestehenden TKU Infrastruktur in Teilbereichen
- Lutherstadt Wittenberg Nutzung von bereits verlegten Rohrverbänden
Zugehörige Dokumente:
Für den 6. Aufruf gültig:
Für den 3., 4. und 5. Aufruf gültig:*
Für den 1. und 2. Aufruf gültig:*
* Zuwendungsempfängern steht frei, anstelle des Ihnen durch den Bescheid zugewiesenen Materialkonzepts das Materialkonzept in der Version 4.1 anzuwenden.