Publizitätsmaßnahmen
- eine Beschreibung des Vorhabens auf der Internetseite (mit Zielen, Projektfortschritten und Ergebnissen)
- Aufstellen eines Bauschilds während der Bauarbeiten
- Beschilderung neu entstandener Kabelverzweiger und Gebäude
- Sonstige Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
Diese Vorgaben ergeben sich aus den besonderen Nebenbestimmungen für die auf der Grundlage der Förderrichtlinie durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband).
Bei allen Maßnahmen weist der Zuwendungsempfänger auf die Unterstützung durch den Bund hin, indem er das Logo des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur abbildet, einen entsprechenden Hinweis auf den Bund und einen Hinweis auf das Bundesförderprogramm gibt.
Die zu verwendenden Logos stehen im internen Bereich der zentralen Online-Plattform www.projekttraeger-breitband.de unter Dokumente der Zuwendungsgeber zum Download zur Verfügung.
Für die Beschriftung der neu entstandenen Kabelverzweiger und Gebäude hat der Projektträger für die Zuwendungsempfänger eine Layoutvorlage erarbeitet(siehe „Zugehörige Dokumente“ am Ende dieser Seite; weitere Dateiformate können die Zuwendungsempfänger über das zentrale Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de unter Dokumente der Zuwendungsgeber abrufen). In der editierbaren Vorlage können Zuwendungsempfänger ihr eigenes Logo und/oder Logos weiterer Fördermittelgeber im unteren Bereich einfügen.
Zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen stellt der Projektträger dem Zuwendungsempfänger außerdem ein Hinweisblatt als Unterstützungsleistung bereit. Das Hinweisblatt führt die beschriebenen Anforderungen der Nr. 5 der BNBest-Breitband näher aus und gibt Lösungsvorschläge für einzelne Punkte wie die Platzierung des Bauschilds (siehe „Zugehörige Dokumente“ am Ende dieser Seite).
Die entstehenden Ausgaben können beim Betreibermodell als „sonstige Ausgaben“ abgerechnet werden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind die Kosten bereits in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung durch das Telekommunikationsunternehmen zu berücksichtigen.