Aktuelles zum Thema Bundesförderung Gigabit
Lückenschluss-Pilotprogramm endet planmäßig
Der zweite Aufruf zur Antragseinreichung im sog. „Lückenschluss-Pilotprogramm“ endete planmäßig am 15.11.2024. Ziel des Programms war es, Synergiepotenziale aus bereits errichteten bzw. gerade in Erstellung oder in Planung befindlichen Infrastrukturen zu nutzen. Der...
Zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet
Aufgrund der Relevanz des Lückenschluss-Programms als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau startet heute ein zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Programm. Dabei wird der maximale Gesamtkostenbetrag je Projekt auf 1.000.000 Euro erhöht. Für das Jahr 2024 (1. und 2....
Weiterer Baustart im Main-Kinzig-Kreis – gefördertes Glasfaserausbauprojekt macht große Fortschritte
Die Sommerzeit nutzt die Breitband Main-Kinzig GmbH für zahlreiche Baustarts für den Glasfaserausbau in weiteren Teilen des Landkreises. So auch am 18. Juli in der hessischen Gemeinde Birstein, idyllisch gelegen am Fuße des Vogelbergs. Der initiale Spatenstich für...
Lückenschluss-Pilotprogramm endet planmäßig
Der zweite Aufruf zur Antragseinreichung im sog. „Lückenschluss-Pilotprogramm“ endete planmäßig am 15.11.2024. Ziel des Programms war es, Synergiepotenziale aus bereits errichteten bzw. gerade in Erstellung oder in Planung befindlichen Infrastrukturen zu nutzen. Der...
Zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm gestartet
Aufgrund der Relevanz des Lückenschluss-Programms als Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau startet heute ein zweiter Aufruf zum Lückenschluss-Programm. Dabei wird der maximale Gesamtkostenbetrag je Projekt auf 1.000.000 Euro erhöht. Für das Jahr 2024 (1. und 2....
Das Bundesförderprogramm Gigabit
Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.
Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Gigabitstrategie den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasernetzen bis in Haus bis 2030 für Deutschland definiert.
Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau von Glasfasernetzen – sowohl im Rahmen der Förderung, als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen.
Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau von Glasfasernetzen in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize auf eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur, die den Marktakteuren zugutekommen.
Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen allein durch den Markt nicht erschließbaren Gebieten, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie für die Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Gigabit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Fördermittelanträge zum Breitbandausbau können über die der jeweiligen Region zugeordneten Onlineplattform gestellt werden.
Know-how für den Gigabitausbau – das Workshop-Programm der aconium GmbH
Eine zuverlässige und hochleistungsfähige Gigabitinfrastruktur ist die Grundlage der digitalen Gesellschaft. Sie garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu neuen Dienstleistungen und Anwendungen in allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.
In dieser Broschüre stellen wir Ihnen unser Workshop-Angebot detailliert vor. Unser aktuellen Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie Online unter: www.aconium-akademie.eu
Haben Sie Fragen zum Förderprogramm?
Kontaktieren Sie unsere Beratungshotline
Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@aconium.eu
„7 Schritte für den Gigabit-Ausbau“
jetzt unsere Kurzanleitung herunterladen (pdf / 2,1 MB):
7 Schritte für den Gigabitausbau
1 | Vorbereitung (Branchendialog, Markterkundungsverfahren)
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2 | Antragstellung
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3 | Zuwendungsbescheid über die vorläufige Höhe
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4 | Auswahlverfahren
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5 | Zuwendungsbescheid über die abschließende Höhe
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6 | Bauphase und Auszahlungen
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7 | Verwendungsnachweis
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Steckbrief
Steckbrief: Bundesförderung Gigabit | |
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Antragsberechtigte | Antragsberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. |
Fördergegenstand |
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Rechtliche Grundlage | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 |
Förderhöhen und Förderquoten | Beratungsleistung
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Antragstellung | Die Antragstellung für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein erfolgt über die Onlineplattform: https://projekttraeger-breitband.de/ |
Ansprechpartner | Beratungshotline für das Bundesförderprogramm Montag bis Freitag, 9-17 Uhr Telefon: +49 30 2332 49 777 Fax: +49 30 2332 49 778 projekttraeger@aconium.eu |