Infrastrukturprojekte

Neben der Förderung von Beratungsleistungen liegt ein weiterer Schwerpunkt des Bundesförderprogramms auf der konkreten Umsetzung des Gigabitausbaus in unterversorgten Gebieten. Ziel ist es, einen effektiven und nachhaltigen Glasfaserausbau zur Erreichung eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitnetzes  zu fördern. Gegenstand der Infrastrukturförderung ist entweder die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder das Betreibermodell.

Wenn die kalkulierten Ausgaben die zu erwartenden Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Wirtschaftlichkeitslücke. Dieses Defizit beim Netzbetreiber kann über das Bundesförderprogramm abgedeckt werden.

Im Falle des Betreibermodells hingegen wird die Errichtung der passiven Infrastruktur wie beispielsweise Lehrrohren oder Glasfaserstrecken durch die Gebietskörperschaft gefördert, die dann zum Betrieb an private Netzbetreiber verpachtet werden. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die Investition abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen.

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften. Dazu zählen insbesondere Gemeinden bzw. Kommunen, Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Fördergegenstand

  1. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 der Förderrichtlinie).
  2. Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragsstellers für die Errichtung passiver Infrastrukturen zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 der Förderrichtlinie).

Dazu gehören:

  • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
  • die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
  • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)

Förderhöhe und Förderquote

  • bis zu 100 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Onlineplattform www.projekttraeger-breitband.de
Ansprechpartner
Beratungshotline­ für das Bundesförderprogramm
Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@aconium.eu

Verfahrensablauf

Verfahrensablauf

Hinweis: „Digital“ bedeutet durch Hochladen auf der Online-Plattform www.projekttraeger-breitband.de