Mittelbindung und Auszahlung

Mittelabfluss im Bundesförderprogramm Gigabit: Von der Mittelbindung zur Auszahlung

Als Mittelbindung bezeichnet man das Vormerken von Haushaltsmitteln (bei überjährigen Projekten in der Regel durch die Nutzung sogenannter „Verpflichtungsermächtigungen“), die erforderlich sind, um Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt leisten zu können. Hierdurch werden im Bundeshaushalt zukünftige Auszahlungen angekündigt, damit zum Zeitpunkt der Auszahlung auch genügend liquide Mittel in dem jeweiligen Segment des Haushalts zur Verfügung stehen (Quelle). Im Bundesförderprogramm Gigabit erfolgt die Mittelbindung zunächst mit dem Erlass eines Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe. Mit dem vorläufigen Förderbescheid wird dem Antragsteller eine Förderung auf Basis einer groben Kostenschätzung zugesagt. Damit können die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren begonnen werden. Gleichzeitig wird der geschätzte Kostenrahmen für dieses Projekt reserviert.

Die Konkretisierung der Planungen und der Kosten erfolgt in transparenten, meist EU-weiten, Ausschreibungen der Projekte. Dementsprechend konkretisiert sich in diesem Rahmen auch die Höhe der Fördermittel. Auf dieser Basis ergeht ein Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung. Mögliche Abweichungen in der Höhe der Zuwendung werden im Haushalt bei der Mittelbindung berücksichtigt und gegebenenfalls angepasst.

Mit der Mittelbindung per Bescheid in vorläufiger bzw. endgültiger Höhe geht jedoch noch kein Zahlungsverkehr einher. Es ist vielmehr die Zusicherung, dass der Antragsteller diese Mittel unter Einhaltung der Bedingungen des Zuwendungsbescheids verwenden kann.

Mit der Mittelanforderung stößt der Zuwendungsempfänger den Zahlungsverkehr im Rückerstattungsprinzip an. Um das finanzielle Risiko für die Kommunen möglichst gering zu halten, hat der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, vor Begleichung der Rechnung die Mittelanforderung vorab beim Projektträger prüfen zu lassen.

Dieser Prozess erfolgt vollständig digital auf dem Online-Portal auf www.projekttraeger-breitband.de unter der Kachel „Mittelanforderung“. Nach Prüfung der Mittelanforderung durch den Projektträger erfolgt die Auszahlung der angeforderten Mittel. Um einen möglichen Vorfinanzierungszeitraum für die Kommunen gering zu halten, wird das Prüfergebnis dem Antragsteller vor Auszahlung durch den Bund mitgeteilt, so dass dieser die Überweisung an das TK-Unternehmen anstoßen kann. Die Auszahlung erfolgt auf Seiten des Projektträgers über das Online-System „profi“, über das die Bundeskasse mit der Überweisung beauftragt wird.

Prägnant lässt sich der Unterschied zwischen Bindung und Auszahlung in einem Satz zusammenfassen: Die Auszahlung ist der tatsächliche Abfluss der gebundenen Mittel in angeforderter Höhe.

 

Mittelanforderungsverfahren

Den Zuwendungsempfängern stehen zwei Verfahren der Mittelanforderung zur Verfügung: Im Mittelanforderungsverfahren mit Zwischennachweis ist die Auszahlung an eine Prüfung der Dokumentationen der Maßnahme geknüpft, so dass u.a. ein Netzplan passend zur Rechnung und zum Bauabschnitt beizubringen ist. Im vereinfachten Verfahren prüft die Bewilligungsbehörde im Kern noch die Erfüllung der Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid und die Einhaltung des Finanzplans, um einen schnelleren Mittelfluss von der Bundeskasse bis hin zur Baustelle erzielen zu können. Den Zuwendungsempfängern steht es seitens der Bewilligungsbehörde frei, das vereinfachte oder das ausführliche Mittelanforderungsverfahren zu wählen und zwischen den Verfahren zu wechseln.