GIS-Nebenbestimmungen

Die GIS-Nebenbestimmungen spezifizieren die von der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) in § 9 geregelte Dokumentation in den geförderten Regionen. Die Besonderen Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) verpflichten den Zuwendungsempfänger, in verschiedenen Verfahrensschritten Geodaten (GIS-Daten) einzureichen. Benötigt werden die von der beantragten Förderung betroffenen Infrastrukturen (Netzplan) und Regionen (Gebietsabgrenzung).

Von zentraler Bedeutung ist die Schlüssigkeit der Daten. Es kommen verschiedene Layer-Typen mit entsprechenden Attributen zum Einsatz: Punkte-Layer zur Darstellung von Standorten für Bauten und Netztechnik und Darstellung von Gebieten sowie Linien-Layer zur Darstellung des Verlaufs von Verbindungsstrecken.

Die einzureichenden GIS-Daten unterscheiden sich je nach Verfahrensstand in ihrer Detailtiefe: Bei Antragstellung und Prüfung des Antrags muss ersichtlich werden, in welchen un(ter)versorgten Gebieten ein geförderter Ausbau stattfinden soll. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens legt der Zuwendungsempfänger im Antrag zum Bescheid über die abschließende Höhe einen detaillierteren Netzplan vor.

Mit den GIS-Nebenbestimmungen 5.1 kommt es zu Vereinfachungen gegenüber der Vorversion. Es entfällt der GIS-Layer „Projektgebiet vor der Markterkundung“. Des Weiteren wurde der GIS-Layer „Projektgebiet nach Markterkundungsverfahren“ angepasst.

So entfällt zukünftig das Attribut zu schwer erschließbaren Einzellagen. Weiterhin wurden zur Vereinheitlichung der Datenabfrage die Eingabe der Technologie der Ist-Versorgung als auch die Technologie-Abfrage zum geplanten Ausbau angepasst. Schließlich wurde das Attribut „plan_ausbau“ ergänzt. Damit werden etwaige Adressangaben zur Vorvermarktung im Zuge des Markterkundungsverfahrens abgefragt. Die GIS-Nebenbestimmungen für das Bundesförderprogramm Gigabit werden zeitnah nach dem Start des Förderprogramms an dieser Stelle sowie im Download-Bereich veröffentlicht.