Branchendialog

Im Vorfeld einer Förderung ist auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend vor Start eines Markterkundungsverfahrens ein sog. Branchendialog durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen.

Die Branchendialoge sollen die Zusammenarbeit zwischen Kommune und örtlichen Telekommunikationsunternehmen stärken. Zuwendungsempfänger können Branchendialoge sowohl bilateral als auch multilateral durchgeführt werden. Die Dialoge müssen nicht in einem kommunalen, sondern können beispielsweise in einem landkreisweiten Rahmen erfolgen.

Ziel des Branchendialogs: Im Vorfeld einer Förderung soll durch den Branchendialog das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune gemeinsam mit der Branche ausgelotet werden, um so Fördermaßnahmen zu vermeiden bzw. zu begrenzen.

Zeitpunkt des Branchendialogs: Der Dialog ist grundsätzlich vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen. Branchendialoge, die bereits stattgefunden haben, werden anerkannt, soweit sie nicht länger als 6 Monate vor der Einleitung des MEV lagen.

Zuständigkeit für den Branchendialog: Der Branchendialog ist vom Zuwendungsempfänger durchzuführen. Ebenfalls anerkannt wird, wenn die Branchendialoge nicht in einem kommunalen, sondern beispielsweise in einem landkreisweiten Rahmen erfolgen.

Bekanntmachung des Branchendialogs: Grundsätzlich ist ein geplanter Branchendialog für mindestens vier Wochen auf der Plattform des jeweiligen Projektträgers zu veröffentlichen. Ergänzend sind die in der Region aktiven Telekommunikationsunternehmen direkt anzusprechen.

Das Gigabit-Grundbuch sowie die Potenzialanalyse sind Ausgangspunkt und daher einem Branchendialog zugrunde zu legen. Für Informationen, wie ein Branchendialog gestaltet werden kann, wurde vom Gigabitbüro eine entsprechende Handreichung veröffentlicht.

Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde ist über Inhalt und Ergebnis des Branchendialogs im Zuge eines digitalen Nachweisformulars in der jeweiligen Online-Plattform zu informieren. Hierbei gilt es insbesondere folgende Informationen anzugeben:

  • Zeitpunkt der Veröffentlichung des Branchendialogs auf dem Online-Portal der Projektträger
  • Format der Durchführung
  • Zeitraum der Durchführung
  • beteiligte Kommunen
  • teilnehmende Telekommunikationsunternehmen und weitere Akteure
  • Ergebnisse des Branchendialogs: vereinbarte Ergebnisse und nächste Schritte inkl. Ausbauerwartungen auf Gemeindeebene (inkl. Angabe, ob Kooperationsverträge abgeschlossen oder konkrete Vorvermarktungen geplant sind)