Das Programm
aconium als beliehener Projektträger
Antragsverfahren und digitale Abwicklung
GIS-Nebenbestimmungen
aconium als beliehener Projektträger
Projektträger sind Einrichtungen (oder Abteilungen), die Fördermittel abwickeln und Projekte begleiten. Ihre Auftraggeber sind in der Regel Ministerien auf Bundes- und Länderebene. Ministerien können einem beauftragten Projektträger den Status eines beliehenen Unternehmers verleihen. Der Projektträger darf dann im Rahmen seines Auftrags hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Auftraggeber für die Bundesförderung Breitband ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV). Das BMDV hat mit Wirkung zum 26. April 2021 die aconium GmbH als Projektträger für die Durchführung des Förderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. In dieser Eigenschaft ist die aconium GmbH hoheitlich beliehen und treuhänderisch verwaltend für das Programm als Bewilligungs- und Prüfbehörde tätig und muss auf die Einhaltung der entsprechenden Verfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer Vorschriften achten. Die Fachaufsicht wird vom zuständigen Förderreferat des BMDV ausgeübt. Das BMDV erteilt der aconium GmbH Weisungen zur Umsetzung des Verfahrens.