Beratungsleistungen

Ein bedarfsorientiertes und sorgfältig geplantes Konzept führt zu einem effizienten Breitbandausbau in den Kommunen. Unterstützend und zur Qualitätssicherung, der Vorbereitung und der Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder der Realisierung von bewilligten Infrastrukturausbauprojekten kann der Antragsteller begleitend die geförderten Leistungen einer externen Beratungsfirma nutzen.

Projektverantwortliche Kommunen, die auftretende Fragestellungen fachlich und thematisch nicht alleine leisten können, erhalten Fördermittel für Beratungsleistungen, um eine qualifizierte Planung und ein qualifiziertes Projektmanagement sicherzustellen. Darüber hinaus sind Fragen der Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen und deren Ermittlung sowie die optimale Ausgestaltung nachhaltiger Telekommunikationsnetze (TK-Netze) antragsrelevant. Die Bewertung nachhaltiger TK-Netze ist vor allem als Vorbereitung der Bewertung zukünftiger Angebote, Anbindungsoptionen für Mobilfunk oder einer Migrationsstrategie auf Glasfasernetze grundlegend.

Gefördert wird die externe Beratung und Projektbegleitung der Kommunen im Bundesförderprogramm Gigabit zur Sicherung der Qualität in der Erstellung der Antragsunterlagen und der Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme.

Im Zuge der Förderung von Beratungsleistungen soll der sogenannte „Branchendialog“ durchgeführt werden, der im Rahmen der Gigabit-Förderung des Bundes eine Voraussetzung für die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen ab 2024 bildet. Der Branchendialog ist ein Austausch der Kommunen mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen, um Ausbaumöglichkeiten auszuloten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Branchendialog“.

Ein bedarfsorientiertes und sorgfältig geplantes Konzept führt zu einem effizienten Breitbandausbau in den Kommunen. Um die Gebietskörperschaften in der Planungsphase zu unterstützen, bietet das Bundesförderprogramm die Förderung externer Beratungsleistungen an.

Die Förderung erfolgt mit dem Ziel, unter Berücksichtigung privatwirtschaftlicher Ausbaumaßnahmen tatsächliche Förderbedarfe zu ermitteln und notwendige Projektförderung nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“.

Die Maximalfördersumme für Gebietskörperschaften liegt bei 50.000 Euro und kann nur einmalig gewährt werden. Für Landkreise sowie kreisfreie Großstädte (größer 100.000 Einwohner) liegt die einmalige Förderung bei maximal 200.000 Euro. Die Förderquote beträgt 100 Prozent.

Steckbrief: Förderung von Beratungsleistungen
AntragsberechtigteAntragsberechtigt sind Gebietskörperschaften. Dazu zählen insbesondere Gemeinden bzw. Kommunen, Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
FördergegenstandBeratungsleistung zur Durchführung von Breitbandausbauprojekten
Förderhöhe und Förderquote
  • Gemeinden: bis zu 50.000 Euro

  • Kreisfreie Großstädte: bis zu 200.000 Euro

  • Landkreisprojekt: bis zu 200.000 Euro

  • Förderquote: 100 Prozent
Maßnahmen
  • Juristische und technische Begleitung z. B. beim Auswahlverfahren

  • Markterkundungsverfahren

  • Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
AntragstellungDie Antragstellung erfolgt über die Onlineplattform:
www.projekttraeger-breitband.de
AnsprechpartnerBeratungshotline für das Bundesförderprogramm
Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@aconium.eu

Die Antragstellung ist unabhängig von den Förderperioden für die Infrastrukturmaßnahmen.

Verfahrensablauf