Änderungsanträge
Erweisen sich Änderungen am Förderprojekt als unabdingbar, kann ein Änderungsantrag eingereicht werden. Ebenso kann die Förderhöhe auf maximal 50.000 Euro für Gemeinden und 200.000 Euro für Landkreise aufgestockt werden, wenn vorher eine geringere Fördersumme beantragt wurde, sich dann aber ein erhöhter Finanzbedarf ergibt.
Ein Änderungsantrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraums unter Angabe von Gründen und an die aconium GmbH, Breitbandförderung, Invalidenstraße 91, 10115 Berlin, gerichtet werden.