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Punktekompass
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Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe
Erteilung des Bescheides über eine Zuwendung in abschließender Höhe
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Einheitliches Materialkonzept
Publizitätsmaßnahmen
Mittelbindung und Auszahlung
Open Access und Vorleistungsprodukte
Das Widerspruchsverfahren
Querungsanträge bei der Deutschen Bahn (DB) im Kontext der Bundesförderung Gigabit
Punktekompass
Der Punktekompass erleichtert es Kommunen, eine Entscheidung zu treffen, ob ein Förderantrag gestellt wird oder nicht. Der Punktekompass kann auch vor dem Markterkundungsverfahren genutzt werden, was zu empfehlen ist, um frühzeitig eine Tendenz für diese Entscheidung zu erhalten. In diesem Video erfahren Sie mehr über den Punktekompass:
So funktioniert der Punktekompass
Der Punktekompass besteht aus den zwei Modulen: Dem Punkterechner und der Prognose für die Erfolgsaussichten (Kompass). Der Punkterechner ermittelt die mögliche Punktzahl für einen potentiellen Infrastrukturantrag auf Grundlage der vier Kriterien „Nachholbedarf“ (hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s), „Synergienutzung“ (verbliebende Versorgungslücken), „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Einwohnerdichte) sowie „Interkommunale Zusammenarbeit“.
Die Prognose des Punktekompass basiert auf den Erfahrungen der Förderaufrufe in 2023. Als Referenzwert dient die sog. Grenzpunktzahl. Diese Grenzpunktzahl entspricht 60 % der Mindestpunktzahl, die ein Antrag in 2023 im jeweiligen Bundesland erreichen musste, um eine Förderzusage zu erhalten. Angesichts der begrenzten Mittel und des intensiven Wettbewerbs um Fördermittel ist es entscheidend, die bestehenden Ressourcen der Kommunen effizient einzusetzen. Die Empfehlungsgrenze ermöglicht es, zu verschiedenen Zeitpunkten in der Planung eines Förderantrags eine Prognose der Erfolgsaussicht zu erhalten.